Tanja Kornes - Kommunikation & Rhetorik Zürich Winterthur

TANJA KORNES

VOCAL COACH

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der AGB


Ein Widerspruch gegen diese AGB muss vor Beginn der Zusammenarbeit ausdrücklich erfolgen. Ohne einen solchen Widerspruch gelten die AGB mit Trainingsbeginn als verbindlich vereinbart.


Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Konditionen

Es gelten die bei Vertragsabschluss (= Trainingsbeginn) vereinbarten Konditionen laut Offerte oder Formular „Vertragsbestätigung & Datenschutzbestimmungen“.


Sollten solche nicht vorliegen, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgewiesenen Preise und Konditionen auf dieser Webseite.


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.1 Geltungsbereich


Mit der Inanspruchnahme meiner Coaching-Dienstleistungen akzeptiert der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Haftungsausschluss.

Sollten Einwände bestehen, sind diese vor Beginn der Leistungserbringung mitzuteilen.


1.2 Vertragsschluss


Ein Vertrag zwischen Tanja Kornes – Speech Communication Consulting und dem Kunden kommt zustande durch

  • die schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte,
  • die Bestätigung einer Terminvereinbarung,
  • die Buchung eines Coachings oder Trainings über ein Buchungs- oder Kontaktformular,
  • oder durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistung.


Mit Vertragsabschluss gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.


1.3 Zustimmung zu den AGB


Mit der Buchung eines Coachings, Trainings oder Workshops sowie mit der Annahme einer Offerte bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiert diese als Bestandteil des Vertrags.


1.4 Vertretungsberechtigung bei Buchungen im Namen von Organisationen


Erfolgt die Buchung eines Coachings, Trainings oder Workshops im Namen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer anderen juristischen Person, bestätigt die buchende Person, dass sie zur Vertretung und zur verbindlichen Beauftragung im Namen dieser Organisation berechtigt ist.


Die Organisation gilt in diesem Fall als Vertragspartnerin und ist für die vereinbarte Vergütung verantwortlich.


Sollte sich nachträglich herausstellen, dass keine entsprechende Berechtigung bestand, haftet die buchende Person persönlich für die daraus entstehenden Verpflichtungen.


1.5 Leistungsbeschreibung


Die Dienstleistungen umfassen individuelles Coaching und Training, das auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden abgestimmt ist.


Die Dienstleistungen umfassen individuelles Coaching, Beratung sowie Trainings im Bereich Kommunikation, Auftritt, Stimme, Präsentation und verwandter Themenfelder.


Da die Entwicklung des Kunden von vielfältigen Faktoren abhängt, wird ein Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis nicht garantiert.


Abgrenzung Coaching


Die angebotenen Leistungen stellen keine psychologische oder medizinische Behandlung, keine Psychotherapie und keine heilkundliche Tätigkeit dar.


Coaching und Training dienen der persönlichen und beruflichen Entwicklung, insbesondere im Bereich Kommunikation, Auftritt und Stimme.


Sie ersetzen keine medizinische, psychologische oder therapeutische Behandlung.


Eigenverantwortung


Der Kunde nimmt die Coaching- und Trainingsleistungen eigenverantwortlich in Anspruch. Entscheidungen und Handlungen, die aus dem Coachingprozess resultieren, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.


1.6 Kosten und Zahlungsbedingungen


Die Vergütung erfolgt gemäß der in der Offerte festgelegten Konditionen.

Zahlungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung fällig

Erfolgt bis zum Ablauf dieser Frist kein Zahlungseingang, befindet sich die Kundin bzw. der Kunde im Zahlungsverzug.

Eine erste Zahlungserinnerung sowie die erste Mahnung erfolgen kostenfrei.

Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 60.– pro Mahnung erhoben.

Zusätzlich wird ab Eintritt des Verzugs ein Verzugszins von 5 % pro Jahr auf den offenen Rechnungsbetrag berechnet.

Wird die Forderung an ein Inkasso- oder Rechtsdienstleistungsunternehmen übergeben, sind sämtliche dadurch entstehenden Kosten, Auslagen und Gebühren vom Schuldner bzw. von der Schuldnerin zu tragen, soweit diese gesetzlich zulässig sind.

Die Geltendmachung weiterer Schäden sowie rechtlicher Schritte bleibt vorbehalten.


1.7 Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen


Stornierung durch den Kunden:

Für Stornierungen und Verschiebungen gelten die folgenden Regelungen nach den Empfehlungen des bso Berufsverbandes.

Seminare / Trainings können bis 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden.

Dabei gelten folgende Ausfallregelungen:

Bis 31 Tage vor Seminardurchführung fallen die bereits entstandenen Aufwendungen an.

8 bis 30 Tage vor Seminardurchführung fallen 50 % des vereinbarten Honorars an.

2 bis 6 Tage vor Seminardurchführung fallen 75 % des vereinbarten Honorars an, sofern die Veranstaltung nicht innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird.

Einzeltrainings / Coachings können bis 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden.

Später abgesagte Termine werden mit dem vereinbarten Stundenansatz in Rechnung gestellt.


1.8 Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen (No-Show)


Erscheint der Kunde bzw. die Kundin ohne vorherige Absage nicht zu einem vereinbarten Coaching- oder Trainingstermin, gilt der Termin als kurzfristig abgesagt.

In diesem Fall wird das vereinbarte Honorar vollständig in Rechnung gestellt.

Dies gilt auch dann, wenn der Termin nicht wahrgenommen wird, weil


  • der Termin vergessen wurde

  • technische Probleme auf Kundenseite auftreten

  • der Kunde verspätet erscheint und eine Durchführung des Termins nicht mehr möglich ist.


Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Termin nachzuholen.


1.9 Durchführung von Trainings


Bei Trainings oder Workshops gilt die in der Offerte vereinbarte maximale Teilnehmerzahl.

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters und kann zu einer Anpassung des Honorars führen.


1.10 Trainingsräume und Infrastruktur


Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stellt der Auftraggeber bei Inhouse-Trainings geeignete Räumlichkeiten sowie die notwendige Infrastruktur zur Verfügung.

Hierzu zählen insbesondere geeignete Seminar- oder Trainingsräume sowie Präsentations- oder Moderationsmittel.


1.11 Reise- und Spesenregelung


Bei Trainings oder Coachings außerhalb des üblichen Arbeitsortes können Reise- und Spesenkosten zusätzlich berechnet werden, sofern dies in der Offerte vorgesehen ist.


1.12 Absage durch den Anbieter


Der Anbieter ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse) zu verschieben oder abzusagen.

Bereits bezahlte Leistungen werden in diesem Fall nachgeholt oder auf Wunsch zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


1.13 Diskretion und Vertraulichkeit


Der Coach verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus, es sei denn, eine Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder vom Kunden ausdrücklich schriftlich genehmigt.



2. Haftungsausschluss


2.1 Haftungsumfang


Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.


2.2 Haftungsbegrenzung bei Vermögensschäden


Die Haftung für Vermögensschäden ist auf maximal CHF 100.000 pro Schadensfall begrenzt.

Diese Begrenzung umfasst sämtliche Ansprüche unabhängig von ihrer rechtlichen Grundlage.


2.3 Ausschluss der Haftung für Folgeschäden und Dritte


Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Schäden durch höhere Gewalt, Cyberangriffe oder technische Störungen Dritter, sofern angemessene Sorgfalt eingehalten wurde.


2.4 Haftung bei Datenverlust


Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten.

Eine Haftung für Datenverlust oder unbefugten Zugriff besteht nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

Kunden sind selbst für eine angemessene Datensicherung verantwortlich.


2.5 Zwingende gesetzliche Bestimmungen


Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.



3. Datenschutz und Datensicherheit


3.1 Verantwortung des Kunden


Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der von ihm bereitgestellten Daten zu gewährleisten.

Dazu gehört die Verwendung sicherer Übertragungswege und die Vermeidung von ungesicherten Kanälen.


3.2 Verantwortung des Anbieters


Der Anbieter behandelt überlassene Daten sorgfältig und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sensible Daten nur über sichere Kanäle übertragen werden sollen.


3.3 Haftungsausschluss bei unsachgemäßer Datenübermittlung


Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Übermittlung oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen des Kunden entstehen.



4. Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten


4.1 Speicherung in HubSpot und OneDrive


Zur Verwaltung der Kundenbeziehungen und zur Optimierung der Dienstleistung werden die von Ihnen bereitgestellten Daten in der CRM-Software HubSpot und der Cloud-Lösung Microsoft OneDrive for Business gespeichert.


4.2 Zweck der Speicherung


Die Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Anfragen, zur Terminverwaltung, zur Dokumentation der Coaching-Prozesse und zur Kommunikation im Rahmen der vereinbarten Leistungen genutzt.

Von Zeit zu Zeit können Informationen über Dienstleistungen oder Inhalte erfolgen, die für Sie von Interesse sein könnten.


4.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitung


Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV).


4.4 Datenübermittlung ins Ausland


Für Datenübermittlungen in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau werden geeignete Schutzmaßnahmen getroffen, unter anderem Standardvertragsklauseln gemäß Art. 16 DSG.


4.5 Aufbewahrungsdauer


Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.


4.6 Datenschutzerklärung


Weitere Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website sowie in den Datenschutzerklärungen der genutzten Anbieter.


HubSpot Datenschutzerklärung

https://legal.hubspot.com/de/privacy-policy


Microsoft Datenschutzerklärung

https://www.microsoft.com/de-de/privacy/privacystatement



5. Audio- und Videoaufnahmen


Im Rahmen von Coachings oder Trainings können Audio- oder Videoaufnahmen zu Analyse- und Trainingszwecken erstellt werden.

Die Aufnahmen dienen ausschließlich der individuellen Auswertung im Coaching- oder Trainingsprozess.

Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person.

Der Kunde kann der Erstellung von Aufnahmen jederzeit widersprechen.



6. Geistiges Eigentum


6.1 Urheberrechtliche Schutzrechte


Alle im Rahmen des Coachings bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Materialien und Methoden sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum von Tanja Kornes - Kornes Speech Communication Consulting.


6.2 Nutzung durch den Kunden


Die Nutzung dieser Materialien ist nur für den persönlichen Gebrauch des Kunden erlaubt.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt.


6.3 Nutzung von Trainingskonzepten und Methoden


Die im Rahmen von Coaching, Beratung, Trainings oder Workshops vermittelten Konzepte, Methoden, Übungen, Analysen, Trainingsstrukturen, Unterlagen und Empfehlungen sind geistiges Eigentum von Tanja Kornes und ausschliesslich für die vereinbarte Nutzung durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber bestimmt.


Die Teilnahme an einem Coaching, Training oder Workshop berechtigt nicht dazu, Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu veröffentlichen oder in anderer Form zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt,

• Trainingsprogramme oder Schulungsformate daraus zu entwickeln,

• Inhalte, Methoden oder Übungen als eigenes Training, Coaching, Seminar oder Unterricht zu verwenden,

• Inhalte innerhalb von Organisationen oder Unternehmen zur Entwicklung eigener Trainings-, Coaching- oder Weiterbildungsprogramme zu nutzen.


Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten Inhalte sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschliesslich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.


Es ist insbesondere untersagt,


  1. Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen,
  2. Inhalte in interne Schulungsprogramme, Trainingsunterlagen oder Wissensdatenbanken zu integrieren, Inhalte zur Entwicklung, zum Training, zur Verbesserung oder zum Betrieb automatisierter Systeme, einschließlich künstlicher Intelligenz, Sprachmodelle, Chatbots, Agentensysteme oder ähnlicher Technologien zu verwenden oder diese Inhalte entsprechenden Systemen zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch die Eingabe oder Verarbeitung der Inhalte in generativen KI-Systemen oder vergleichbaren automatisierten Anwendungen.
  3. Inhalte als Trainingsdaten, Promptbibliotheken oder Wissensbasis für KI-gestützte Anwendungen zu nutzen.


Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei Tanja Kornes.


Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung direkt oder indirekt erfolgt.


Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Tanja Kornes Speech Communication Consulting


Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich Tanja Kornes Speech Communication Consulting rechtliche Schritte vor.

6.4 Weitergabe an Dritte


Die Weitergabe der bereitgestellten Materialien an Dritte oder innerhalb des Unternehmens über den vereinbarten Teilnehmerkreis hinaus ist nicht gestattet.



7. Schlussbestimmungen


7.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Es gilt das materielle Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).


Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.


7.2 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


7.3 Änderungen und Ergänzungen


Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.